Rechtsprechung
RG, 18.03.1910 - II 108/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Darf eine Gefängnisstrafe nach Bruchteilen eines Monats festgesetzt werden? 2. Wie ist zu verfahren, wenn sich bei der Umrechnung von Zuchthaus in Gefängnisstrafe für diese eine Dauer von vier und einem halben Monat ergibt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 43, 320
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.05.1955 - 3 StR 102/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.12.1958 - 2 StR 484/58
Rechtsmittel
Es sei bemerkt, daß die Dauer einer Gefängnisstrafe nicht nach Bruchteilen eines Jahres bemessen werden darf, § 19 Abs. 2 StGB (RG JW 1938, 3103 Nr. 4 RGSt 10, 22, 26; 43, 320).